Weiteres Update zur Petition Burgwedel
Nachdem wir gestern gepostet hatten, dass sich Burgwedel bzgl. unserer Petition (eine Kastrationsverordnung einzuführen) in Schweigen
hüllt und uns den Eingang der Petition bisher nicht bestätigt hat, haben wir heute nun Nachricht erhalten. Es wurde uns bestätigt, dass die Petition eingegangen ist.
Nun bleibt abzuwarten, wie sich Burgwedel - genau wie Lehrte und Sehnde - entscheiden werden.
Da die Problematik der nicht kastrierten Streuner- und Hofkatzen seit Jahren bekannt ist, hoffen wir auf Einsicht und eine entsprechende positive Entscheidung zum Schutz der Katzen.
08.03.2022
Herzliche Grüße
Frauke Ruhmann im Namen des Teams
Ein kurzes Update zu unseren gestellten Petitionen:
- der Sehnder Bürgermeister hat sich umgehend bei uns gemeldet und uns den Eingang der Petition - eine Katzenschutzverordnung einzuführen – bestätigt.
- Lehrte hat erst auf unsere Aufforderung hin, uns den Eingang der Petition zu bestätigen - reagiert: “Die Angelegenheit ist in Bearbeitung. Federführend ist hier der Sachbereich Sicherheit und
Ordnung. Von dort werden Sie in Kürze weitere Informationen zum Stand der Bearbeitung erhalten. Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Nachfragen ab.“
Wir hoffen, dass die Petition nicht so oberflächlich abgehandelt wird, so wie man uns geantwortet hat! Wir erwarten, dass sich mit dem Thema - eine Kastrationsverordnung in Lehrte einzuführen - auch
sorgfältig beschäftigt wird, da es Aufgabe der Städte und Kommunen ist, sich um Fund- und Straßenkatzen zu kümmern!
- Burgwedel hüllt sich in Schweigen und reagiert auch nicht auf unsere Bitte, uns den Eingang der Petition zu bestätigen.
Gerade Burgwedel ist ein enormer Brennpunkt bedingt durch die ländliche Lage und damit verbunden den vielen landschaftlichen Betrieben, auf denen sich zumeist die nicht kastrierten Katzen aufhalten
und rasant vermehren: siehe HAZ Bericht vom 20.02.22
Wir bleiben am Ball und hoffen auf die Einsicht der Notwendigkeit, Katzenschutzverordnungen einzuführen.
Herzliche Grüße
Frauke Ruhmann
im Namen des Teams
06.03.2022
Die Probleme mit herrenlosen und verwilderten Katzen reißen nicht ab und das seit Jahren. Je regionaler die einzelnen Orte/ Dörfer zu Hannover liegen, desto größer ist die Problematik mit
nicht kastrierten frei lebenden Katzen. Dies begründet sich oftmals darin, dass diese Bereiche von Landwirtschaft geprägt sind. Werden es auf den einzelnen Höfen zu viele Katzen, greifen Bauern
vereinzelt noch immer zur „Selbsthilfe“, indem sie die Kitten im Wassereimer ertränken, sie erschlagen, die Hofhunde auf sie hetzen und die Kadaver fressen lassen oder sie auch in Jauchegruben werfen
(2019 in der Region zu Hannover auf einem Milchbetrieb passiert).
Hilfsangebote von Tierschutzorganisationen für landwirtschaftliche Betriebe, die dortigen Katzen bei voller Kostenübernahme einzufangen, zu kastrieren und registrieren zu lassen, werden von den
Bauern zumeist abgelehnt! „Das regelt die Natur von selbst“, „Ich will hier keine Leute auf dem Hof haben“ oder auch „Wir kümmern uns selbst darum, dass es nicht zu viele werden“ sind nur wenige
Begründungen, die die Tierschützer*innen zu hören bekommen.
Hinzu kommt, das etliche Landwirte die Katzen nicht kastrieren lassen, da es ja nicht die „eigenen Katzen“ sind, sondern sich diese lediglich auf dem Hof angesiedelt haben. Hierbei ist allerdings
anzumerken, dass nicht kastrierte Halterkatzen, die sich uneingeschränkt im Freigang aufhalten, sich permanent mit diesen Streuner- bzw. verwilderten Katzen ergänzen. Dabei bleiben männliche Tiere
zur Paarungszeit über Wochen verschwunden und verpaaren sich in dieser Zeit mit den herrenlosen Kätzinnen!
Weibliche Freigängerinnen hingegen gebären zum großen Teil außerhalb des Haushalts, in dem sie eigentlich leben, da die Geburt teilweise zu plötzlich kommt oder die Katze den Haushalt (aus den
verschiedensten Gründen) meidet. Die Nachkommen dieser Besitzerkatzen verwildern zumeist, da sie über die ersten Lebenswochen keine menschliche Anbindung haben. Sind die Kitten ca. 10 Wochen alt,
sind deren Mütter zumeist schon wieder paarungsbereit und überlassen die Kitten sich selbst, die dann noch weiter verwildern, obwohl das Muttertier aus menschlicher Obhut kommt. Da auch diese Katzen
alle nicht kastriert sind, nimmt das Schicksal seinen Lauf, indem auch diese Katzen sich ungehindert vermehren!
Die Tierschutzorganisationen sind über Jahre ein kleines Gegengewicht zu diesen Katzenpopulationen, in dem sie durch Kastrationsaktionen versuchen die Populationen unter Kontrolle zu halten! Dabei
ist anzumerken, dass den Organisationen nicht alle freilebenden Katzenpopulationen bekannt sind, da hier die Dunkelziffer derer, die diese Katze füttern ohne an Kastration zu denken, sehr hoch
ist.
Es gibt nachweislich verschiedene Gründe, warum es so viele verwilderte Hauskatzen, die als Streuner- oder Straßenkatzen betitelt werden, gibt und deswegen sind Kastrationsverordnungen
unerlässlich!
Gemeinden in der Region mit Kastrationsverordnungen:
- Barsinghausen: Kastrationspflicht
- Burgdorf: Kastrationspflicht *
- Burgwedel: KEINE
- Garbsen: Kastrationspflicht *
- Gehrden: Kastrationspflicht *
- Hannover: Kastrationspflicht *
- Hemmingen: KEINE
- Isernhagen: KEINE
- Laatzen: KEINE; Brennpunkt!
- Langenhagen: KEINE
- Lehrte: KEINE
- Neustadt am Rübenberge:Kastrationspflicht
- Pattensen: KEINE, obwohl massiver Brennpunkt!
- Ronnenberg: KEINE
- Sehnde: KEINE, obwohl Brennpunkt!
- Springe: Kastrationspflicht *
- Uetze: Kastrationspflicht seit 08.02.2022
- Wedemark: KEINE, auch hier Brennpunkt
- Wennigsen: Kastrationspflicht
- Wunstorf: Kastrationspflicht *
Es gibt immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen:
Diese begründen sich entweder im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NLO) oder können auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach Paragraph 13 b Tierschutzgesetz
entstanden sein und sind in der Aufzählung mit „*“ markiert.
Herzliche Grüße
Frauke Ruhmann
im Namen des Teams
Da die Zahlen der freilebenden Katzen weiterhin steigend sind, benötigen auch Sehnde und Lehrte dringend eine Kastrationsverordnung!
Wir haben nun in diesem Zusammenhang entsprechende Petitionen auf den Weg gebracht.
Es ist die Aufgabe der Städte und Kommunen, sich um Streuner- und Fundkatzen zu kümmern!
Der 2013 eingeführte erweiterte Paragraph 13b im Tierschutzgesetz, benennt zudem die Dringlichkeit:
„Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen
(1) an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und
(2) durch die Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.
In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der
Rechtsverordnung
(1) der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie
(2) eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben
werden.
Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbaren Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Die Landesregierungen
können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.
Jede Stadt oder Kommune hat durch diesen Paragraphen die Möglichkeit, eine Kastrationsverordnung zu erlassen. Leider scheitert es nach wie vor, und das seit Jahren, an der Ignoranz der zuständigen
Behörden als auch der Politiker!
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Zuständigkeit der Fund- und Straßenkatzen den Städten und Kommunen obliegt, die sich aber zumeist vor dieser Verantwortung selbst freisprechen, indem sie nichts
unternehmen und die Problematik auf die Tierschutzorganisationen abschieben und damit verbunden öffentliche Gelder der Steuerzahler *innen dafür verwenden, indem sie den ortsansässigen Tierheimen
Pauschalen zahlen oder über Kooperationsverträge Zahlungen pro Fund- und Straßenkatze leisten. Damit ist das Grundproblem aber nachweislich nicht gelöst, zumal die jeweiligen Tierheime jährlich
Aufnahmestopps - auf Grund der Katzenschwemme - aussprechen müssen und auch die Pauschalen die anfallenden Kosten nicht decken! Somit können nicht alle Katzen versorgt werden, die gemeldet werden.
Auch über Kastrationsaktionen bekommt man das Problem nicht in den Griff und die Katzen bleiben sich selbst überlassen.
„Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden
Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und auch so zu behandeln.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der
Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben…“
Die vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeführten Kastrationsaktionen mit Geldern von bis zu 250.000 € (jährlich) sprechen eine kongruente Sprache. Denn bisher
waren mit jeder dieser Aktionen die Gelder binnen 14 Tagen aufgebraucht, was sich in der Vielzahl der freilebenden verwilderten Katzen begründet, die eingefangen, kastriert, gechipt und als solche
registriert wurden.
Wir wollen diese Missstände nicht länger tolerieren, weswegen wir nun die einzelnen Städte und Gemeinden in der Region Hannover mittels Petition auffordern werden, Kastrationsverordnungen
einzuführen.
Bedingt dadurch, dass die Stadt Hannover eine der umfangreichsten Kastrationsverordnung in Deutschland hat und diese juristisch geprüft wurde, hat jede Gemeinde oder Stadt die Möglichkeit, diese zu
übernehmen bzw. als Vorlage zu nutzen, so wie es Uetze auch getan hat! Mit wenig Aufwand kämen die betroffenen Gemeinden und Städte zum Ziel. Dies setzt allerdings voraus, sich mit diesem Thema
befassen zu wollen!
Wir werden im Interesse der Katzen weiterhin versuchen für die Notwendigkeit der Katzenschutzverordnungen zu kämpfen.
Herzliche Grüße
Frauke Ruhmann
im Namen des Teams
19.02.2022