Mit Entsetzen müssen wir feststellen, dass die Landesregierung alle bisherigen Kastrationsverordnungen in Niedersachsen aussetzen und durch die landesweite
Verordnung ersetzen lassen will.
In dem Antrag zur Beschlussfassung heißt es:
„Der Flickenteppich verschiedener Statuten in den einzelnen Kommunen zum Umgang mit Freigängerkatzen muss durch eine möglichst flächendeckende Verordnung
abgelöst werden, denn eine weitestgehende einheitliche Kastrationsverordnung sorgt letztlich auch für Rechtssicherheit im Umgang mit aufgefundenen, unkastrierten Hauskatzen.“
Es wird weiter ausgeführt, dass dies insbesondere wichtig sei "zum Schutz der Mitarbeitenden in den Behörden, die eine Katze einfangen und kastrieren lassen
wollen und ebenso für die Ehrenamtlichen, ..."
Hier stellt sich die Frage, seit wann und wo Mitarbeitende einer Behörde Katzen einfangen, um sie dann kastrieren zu lassen?
Die landesweite Kastrationsverordnung soll zudem "Ausnahmen aufgrund besonderer räumlicher oder örtlicher Gegebenheiten" definieren und ebenso
berücksichtigen, "wie die von einigen beabsichtigte und/oder geplante Fortpflanzung ihrer Tiere.
...
Der Landtag bittet die Landesregierung:
1. eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Rahmen einer Katzenschutzverordnung
einzuführen,
2. Ausnahmetatbestände von der Kastrationspflicht für kleinräumige Sondersituationen sowie für begründete Fälle einer zukünftig gewünschten Fortpflanzung
betreffender Tiere vorzusehen,
3. die Verabschiedung der Verordnung durch eine Informationskampagne zu begleiten und praktikable Übergangsfristen festzulegen.“
Ausnahmetatbestände für eine gewünschte Fortpflanzung? Hat die Landesregierung die Problematik im Hinblick auf unkastrierte Freigängerkatzen und die damit
verbundene Problematik der Straßenkatzen nicht verstanden?
Warum sollen bisherige Verordnungen, die sich über die letzten Jahre bewährt haben, ausgesetzt werden?
Die in Hannover existierende Kastrationsverordnung ist äußerst umfassend und sie ist juristisch geprüft. Zudem war es uns gerade wichtig, gewünschte Fortpflanzungen
zu unterbinden, da sie das eigentlich größte Problem darstellen. Dementsprechend wurde dies in der hannoverschen Verordnung auch geregelt.
Die Politiker gehen davon aus, dass die tragenden Besitzerkatzen, die sich ja weiterhin im Freigang befinden und für die es die Ausnahmegenehmigung geben soll, ihre
Nachkommen im häuslichen Umfeld zur Welt bringen werden. Diese Annahme ist schlichtweg falsch, denn viele Besitzerkatzen bringen ihre Nachkommen NICHT im häuslichen Umfeld zur Welt, sondern suchen
sich Verstecke im Freien, wo sie dann ihre Nachkommen in Ruhe bekommen und groß ziehen können. Das liegt in der Natur der Katze, die besonders dann, wenn sie als Freigängerin gehalten wird, ein
eigenständiges Leben führt. Die Sozialisierungsphase der Nachkommen ist in der 10. Woche abgeschlossen. Und Kitten, die in einem Versteck und ohne menschliche Bezugspersonen diese Phase durchleben,
verwildern und vermehren sich.
Dies sind die Erfahrungen der Tierschutzorganisationen und der aktiven Tierschützer*innen, die sich seit Jahren um diese Problematik kümmern, indem sie solche
Katzen bzw. Katzenfamilien einfangen.
Im Verlauf der letzten Jahre haben sich bisher weder der Landtag noch die Landesregierung der Problematik der Straßenkatzen annehmen wollen und haben auch nicht den
Eindruck vermittelt, sich dafür zu interessieren, wie die Tierschutzorganisationen oder Tierschützer*innen das Problem beheben, indem sie sich um das Einfangen dieser Katzen gekümmert haben. Ebenso
wenig berücksichtigt die Politik, dass die bisher eingeführten Katzenschutzverordnungen überhaupt erst aufgrund des Bestrebens der Tierschützer*innen erlassen wurden. Zudem sind die
Verordnungen auf der Basis der Erfahrungswerte der Tierschützer*innen ausformuliert worden, was sich nachweislich positiv ausgewirkt hat.
Wir halten es für absolut falsch, in einer landesweiten Verordnung Ausnahmen zu definieren, die die Fortpflanzung von Freigängerkatzen ermöglicht und wir finden es
äußerst problematisch, funktionierende regionale Verordnungen einzukassieren, die nachweislich die Situation bezüglich der Streunerkatzen verbessert haben.
Herzliche Grüße
Frauke Ruhmann
im Namen des Teams
Die zukünftige rot-grüne Regierungskoalition
Niedersachsens will das Jagdgesetz ändern, welches derzeit erlaubt, Katzen abzuschießen, die sich 300 m weit von einem Wohnhaus entfernt aufhalten.Darauf einigten sich beide Parteien in dem am
Dienstag vorgelegten Koalitionsvertrag.
Damit Katzen auch in „EINIGEN“ Jahren nicht mehr
abgeschossen werden „MÜSSEN“, plant die Landesregierung eine landesweite Kastrations- und Registrierpflicht für Katzen.
Seit Jahren wird eine landesweite Kastrations- und
Registrierpflicht „GEPLANT ODER IN ERWÄGUNG“ gezogen, aber letztendlich wird das Thema - unserer Meinung nach - nicht konsequent oder erfolgreich angegangen.
Wir werden aufgrund dessen nicht noch weitere Jahre
verstreichen lassen und setzen deshalb unseren Kampf, in der kompletten Region von Hannover die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sofort einzuführen und umsetzen zu lassen, fort.
Dennoch begrüßen wir es, dass sich die
Regierungskoalition zumindest vorgenommen hat, sich des Themas annehmen zu wollen.
Herzliche Grüße
Frauke Ruhmann
im Namen des Teams