Da es in diesem Jahr gehäuft zu Meldungen von nicht kastrierten Fundkatzen kommt, deren Besitzer (die gefunden werden konnten) diese Katzen dennoch nicht kastriert und mittels Microchip
gekennzeichnet in den Freigang lassen, möchten wir erneut auf die Kastrationsverordnung in Hannover hinweisen!
Paragraph 1 (3) gibt folgendes vor:
„Freilaufende Katzen sind Katzen, die in menschlicher Obhut gehalten werden und denen dauernd, regelmäßig und unregelmäßig die Möglichkeit gewährt wird, sich im Freien unkontrolliert zu
bewegen.“
Nicht kastrierte Besitzerkatzen dürfen sich also nur - so wie es die Kastrationsverordnung vorgibt - kastriert und mittels registrierten Microchip gekennzeichnet im Freien aufhalten.
Das beinhaltet natürlich auch Hinterhöfe („bisher hat es meine Katze nicht geschafft, da rauszukommen“) und auch nicht katzensicher vernetzte Gärten und Terrassen („bisher ist meine
Katze noch nie so weit weggelaufen“)!
Es gibt bedauerlicherweise noch immer verantwortungslose bzw. ignorante Katzenhalter*innen, die sich zum einen nicht an die Verordnung halten bzw. zum anderen - trotz Aufklärung und unter Vorlage der
Kastrationsverordnung- widersetzen, die Freigängerkatze(n) kastrieren zu lassen.
Darüber hinaus liegt es auf der Hand, dass einige unkastrierte Besitzerkatzen nicht wiedergefunden werden. Daraus resultierend verwildern diese Katzen im Laufe der Zeit und vermehren sich zudem
rasant und führen zumeist ein elendes Leben auf der Straße! Hunger, Krankheiten, massive Revierkämpfe und Bisswunden (die unbehandelt zum Tod führen können), Schmerzen, Viruserkrankungen
(nur unter Katzen übertragbar), Unfälle (die nicht immer gleich tödlich enden, sondern die betroffene Katze qualvoll verstirbt); all das müssen diese Katzen ertragen. Genau deswegen
sind wir Befürworter von Kastrationsverordnungen und haben hierfür erfolgreich gekämpft und diese im Stadtgebiet Hannover in 2018 durchsetzen können (Inkraftsetzung 01.01.2019) sowie
in Sehnde, Lehrte, Burgwedel, Pattensen und Ronnenberg einführen lassen!
Wir appellieren erneut an Katzenbesitzer*innen:“ Halten Sie sich an die Katzenschutzverordnungen und lassen Sie ihre Katzen nur kastriert und mittels Microchip gekennzeichnet in den Freigang. Sie vermeiden damit viel Leid! Insbesondere nicht kastrierte Freigänger-Kater verpaaren sich mit den verwilderten Straßenkatzen und erzeugen damit verbunden viele Nachkommen, die dann im Elend leben müssen („Warum soll ich meinen Kater kastrieren lassen? Er kann doch keine Kitten mit nach Hause bringen “).
Wir werden nicht müde immer wieder hierauf hinzuweisen.
Zudem schalten wir die zuständige Veterinärbehörde bei den Katzenbesitzern ein, die trotz
Aufklärungsgespräche und unter Vorlage der Kastrationsverordnung sich weigern, ihre Katze kastrieren zu lassen.
Weiterhin möchten wir anmerken, dass auch reine Wohnungskatzen, insbesondere die, die einen nicht gesicherten Balkon nutzen können, kastriert sein und auch einen Microchip tragen sollten. Denn auch
viele solcher Wohnungskatzen nutzen, insbesondere zur Paarungszeit, die Gunst der Stunde und springen vom Balkon („Damit habe ich nicht gerechnet, dass meine Katze vom Balkon springen könnte, nur
weil sie rollig ist“ oder „Dass mein Kater abhauen wird, das war mir nicht klar“).
Herzliche Grüße
Frauke Ruhmann
im Namen des Teams