Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kienast plant und befürwortet einen Gesetzesentwurf, der dem niedersächsischen Jagdgesetz erlaubt, dass Hauskatzen, die sich 300 m vom nächsten
Wohnhaus entfernt aufhalten bzw. dort gesichtet werden, zum ABSCHUSS FREIGEGEBEN SIND!
Ein solcher Gesetzesentwurf ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar und nicht tragbar!
Die DJGT (Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.) wird sich in Kürze zu diesem Thema umfassend äußern.
Ebenso soll der Elterntierschutz (dass in der Brut- und Setzzeit Elterntiere nicht bejagt werden dürfen) noch weiter gelockert werden!
Zu diesen beiden Themen hat sich die DJGT mit weiteren Tierschutzorganisationen in einem offenen Brief an die Ministerin Otte-Kienast gewandt.
Hier der Link zum Brief
Es entwickelt sich eine bedenkliche und befremdliche Tendenz in der Entwicklung des niedersächsischen Jagdgesetzes, denn es sind noch weitere Neuregelungen im Gespräch; u.a. ist geplant, auch den
streng artengeschützten Wolf zum Abschuss freizugeben.
Wir sind der Meinung, dass die Ministerin Otte-Kienast nicht den Sinn ihres Amtes versteht. Statt den Tieren ihre Stimme zu geben und Novellen in Sachen artgerechte Nutztierhaltung zu beschleunigen,
konzentriert sie sich nun auch vehement auf die Deziemierung von Freigängerkatzen und artengeschütztenn Tiere. Hunde sind ebenso betroffen, wenn sie allein in Wäldern gesichtet werden.
Sollte die Änderung des Jagdgesetzes in dieser Form erfolgen, sind die Haustiere der Willkür der Jägerschaft hilflos ausgeliefert, denn wo ist der Maßstab der Ermessensfrage anzusetzen, ob und wann
300 m erfüllt sind, um eine Katze, die sich im Freigang aufhält, abzuschießen?
Wann gilt eine Katze als „wilderndes“ Tier?
Auch dann, wenn sie 250 m vom nächsten Wohnhaus entfernt in der Sonne liegt oder spazieren geht?
Die Lobby der Katzen ist insbesondere bei den Jägern nachweislich nicht sehr hoch. Sollte sich dieses Gesetz durchsetzen, würden diese einen Freifahrtsschein bekommen und können wahllos auf Katzen
anlegen.
Wo liegt der Sinn und welche Ziele werden von der Landwirtschaftsministerin verfolgt, wenn sie auch den Elternschutz der Wildtiere weiter lockern will und diese trotz ihrer Nachkommen (die ihre
Mütter zur Aufzucht benötigen) abgeschossen werden können?
Warum sollen auch Katzen im Freigang dezimiert werden, wenn die Brut- und Setzzeit durch den Abschuss der Elterntiere nicht mehr eingehalten werden soll?
Ich selbst habe es im Jahr 2007 erlebt, als ich damals mit meinem Hund in der Feldmark spazieren war. Eine 6-köpfige Jägerschaft schoss am Nachmittag Wildenten an einem Feuerlöschteich, der zur
Feldmark liegt. Neben den geschossenen Wildvögeln lagen drei erschossene Katzen, da sich diese in Feldnähe aufhielten. Sie waren nachweislich nicht über 300 m von den Wohnhäusern entfernt und wurden
trotzdem abgeschossen.
Zudem trugen zwei der Jäger ihre Gewehre ungesichert bei sich! Ich rief damals die Polizei und habe Strafanzeige erstattet und die nachmittägliche Jagd auflösen lassen.
Frauke Ruhmann